Warum die Berliner Polizei anscheinend keine Abstandskontrollen durchführt

Warum die Berliner Polizei anscheinend keine Abstandskontrollen durchführt
Polizisten kontrollieren Radfahrende an der Ecke Greifswalder Strasse/Prenzlauer Berg im Februar 2025. Gesichter unkenntlich gemacht.

Manchmal bekommt man unverhofft einen kleinen Einblick in die Arbeitsweise der Berliner Polizei. Seit Jahren frage ich mich nämlich, warum Autofahrende auf der Straße Prenzlauer Berg völlig hemmungslos den Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden ignorieren. Wer dort regelmäßig langfährt weiss, dass man fast immer zu knapp und somit gefährlich von einem KFZ-Fahrenden überholt wird.

Als kürzlich an der Ecke Greifswalder Straße/Prenzlauer Berg eine Truppe von etwa acht Polizisten mal wieder die Radfahrenden kontrollierte, bot sich die Gelegenheit da genauer nachzufragen.

Im folgenden lest ihr das Gedächtnisprotokoll eines Gesprächs zwischen mir und dem Ersten Polizeihauptkommissar (EPHK), der offenbar den Einsatz an der Ecke verantwortete.

Radfahrer: "Entschuldigen Sie, ich habe mal 'ne Frage."

EPHK: "Ja?"

Radfahrer: "Den Überholabstand, kontrollieren Sie den jemals?"

EPHK: "Die 1,5 Meter meinen Sie?"

Radfahrer: "Ja."

EPHK: "Halten Sie das als Radfahrer auch immer ein, die 1,5 Meter?"

Radfahrer: "Das war nicht meine Frage."

EPHK: "Also wir kontrollieren mit Sicherheit keine 1,5 Meter. Aber wenn Sie jetzt meine persönliche Meinung dazu haben wollen, ich bin nur Radfahrer und ich komme damit zurecht. Ich hoffe, dass Sie immer vernünftigen Abstand haben. Ich fand die alte Regelung ausreichend."

Radfahrer: "Ich bin hier mehrfach gefährlich überholt worden und habe gemerkt wie die Polizei seit dem tödlichen Unglück vor vier Jahren - da ist eine Radfahrerin von einem LKW beim Rechtsabbiegen getötet worden - mindestens dreimal die Radfahrer kontrolliert haben. Finde ich ja nicht schlecht. Aber was ich ein Problem finde ist, dass Sie hier niemals in der ganzen Zeit in der ich hier durchfahre die Autofahrer kontrollieren, die Radfahrer gefährden."

EPHK: "Gefährden? Sie meinen jetzt die 1,5 Meter?

Radfahrer: "Ja."

EPHK: "Aber dass die Strassenverkehrsordnung oder unser Strafgesetzbuch so bestimmte Inhalte hat nämlich mit der Beweisbarkeit, das wissen Sie?"

Radfahrer: "Deshalb habe ich mir hier auch eine Kamera geholt."

EPHK: "Das finde ich nicht gut. Weil Sie den öffentlichen Raum filmen und damit Aufnahmen machen, die nicht zulässig sind."

Radfahrer: "Wenn Sie nicht kontrollieren und ich hier an der Gefahrenstelle meine Kamera nicht anmachen darf, wie soll man denn jemals beweisen, dass es zu gefährlichen Überholmanövern gekommen ist?"

EPHK: "Gar nicht."

Radfahrer: "Dann taucht das Problem in der Statistik aber nicht auf."

EPHK: "Genau."

Radfahrer: "Und wieviele Radfahrer haben Sie hier schon beim Rotlichtverstoss erwischt?"

EPHK: "In der letzten halben Stunde mindestens fünf."

Radfahrer: "Die kommen aber in die Statistik."

EPHK: "Genau."

Radfahrer: "Danke. Schönen Tag noch."

Was lernen wir daraus?

Erstens: die Berliner Polizei scheint das Problem des gefährlichen Überholens nicht ernst zu nehmen.

Zweitens: Wenn der Tatbestand Überholen ohne ausreichend Seitenab­stand (§ 5 Abs. 4 StVO) noch nicht mal kontrolliert wird, kann man davon ausgehen, dass die Verkehrsstatistik in der Hinsicht nicht brauchbar ist.

Drittens: Was die Nutzung von Dashcams für anlassbezogene Aufnahmen im Straßenverkehr angeht scheint die Polizei ein veraltetes Rechtsverständnis zu haben. Hier würde ich eher auf die differenzierte Erklärung des ADFC verweisen.